Materialaufbereitung
Wir untersuchen Zellmaterial der gesamten exfoliativen und bioptischen extragenitalen Zytologie (Abstriche, Flüssigkeiten, Feinnadelpunktate, Imprintpräparate etc.).
Das Material wird nach Probeneingang sofort aufgearbeitet und in der Regel am Eingangstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 24 Stunden beurteilt. In besonders dringenden Fällen, z.B. wenn dringend eine Therapie begonnen werden muss, bearbeiten wir den Fall bevorzugt und teilen Ihnen das Ergebnis telefonisch mit.
Unabhängig von der Fragestellung und dem Organ sollten unmittelbar nach der Materialgewinnung möglichst dünne, luftgetrocknete und unfixierte Ausstrichpräparate angefertigt werden (technisch wie Blutausstriche), da so die Morphologie der Zellen am besten erhalten bleibt.
Da jedes zytologische Ausstrichpräparate ein Unikat ist und nicht wie in der Histopathologie die Möglichkeit besteht, weitere Schnittstufen anzufertigen, sollten Sie uns möglichst viele (mindestens 8 bis 10) luftgetrocknete Präparate zur Verfügung stellen. Auf diese Weise steht uns meistens ausreichend geeignetes Material für zytochemische und immunzytochemische Untersuchungen zur Verfügung, wobei es natürlich dennoch passieren kann, dass nicht jedes der ausgestrichenen Präparate die gesuchten Zellen (z.B. Tumorzellen) enthält.
Die rasche Verarbeitung der Probe unmittelbar nach der Gewinnung ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Zellpräparate.
Von flüssigem Material sollten Sie wenn möglich luftgetrocknete Sedimentausstriche oder bei zellarmem Material (z.B. Pleuraergüsse, Urin, Galle oder Liquor) Zytozentrifugenpräparate anfertigen.
Ein weiterer Teil des Materials sollte mit 70%igem Alkohol im Volumenverhältnis 1:1 fixiert werden.
Auch besonders zellarme Flüssigkeiten wie Ergüsse, Liquor, Urin und Galle sollten Sie, wenn Sie keine Möglichkeit haben das Material als Sedimentausstriche oder Zytozentrifugenpräparate aufzuarbeiten, umgehend mit 70%igem Alkohol im Verhältnis 1:1 vermischen , da die Zellen in diesen Flüssigkeiten schnell degenerieren.
Auch Sputum, Bronchialsekret und Urin sollten vor dem Versenden mit Alkohol fixiert werden, da sie praktisch immer Bakterien oder Pilze enthalten, deren ungewollte Vermehrung auf dem Transportweg zu einer Schädigung der Zellen führt.
An den luftgetrockneten, unfixierten Präparaten wenden wir die Pappenheim-Färbung (May-Grünwald-Giemsa-Färbung) an, die eine sehr feine morphologische Differenzierung der Zellen ermöglicht.
Mit Alkohol fixiertes Material sowie Ausstrichpräparate, die vor dem Versand fixiert wurden, werden nach Papanicolaou gefärbt.
Neben den Standardfärbungen werden von uns bei Bedarf zahlreiche Spezialfärbungen einschließlich zytochemischer und immunzytochemischer Untersuchungen durchgeführt.
Im ständigen Programm führen wir ca. 60 verschiedene Antikörper. Weitere Antikörper können bei speziellen Fragestellungen kurzfristig bestellt werden.
Weiterhin können wir Ihnen das gesamte verfügbare Spektrum an molekularpathologischen Untersuchungen anbieten, indem wir das Untersuchungsmaterial an unsere Kooperationspartner, zum Beispiel das Institut für Pathologie am Nordstadtkrankenhaus Hannover weiterleiten.
Um Verwechslungen auszuschließen, müssen alle eingesandten Materialien (Versandbehältnisse und Ausstriche) deutlich lesbar mit dem Namen und Geburtsdatum des Patienten versehen sein (Patientenetikett oder handschriftlich, am besten mit Bleistift).
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Einsendern. Um Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten zu können und um zu einem guten diagnostischen Ergebnis zu kommen, ist es wichtig, dass Sie uns die wesentlichen klinischen Befunde und Ihre Fragestellung mitteilen. Im Idealfall vermerken Sie auf dem Einsendeschein auch, wie wir Sie bei Rückfragen oder dringenden Befundmitteilungen direkt und persönlich telefonisch erreichen können.
Auch bereits durchgeführte therapeutische Maßnahmen wie Chemo- oder Strahlentherapie sollten auf dem Einsendeschein vermerkt werden.
Ebenfalls sollten Sie die Art und Weise der Materialgewinnung angeben. Es macht bei der Beurteilung des Zellbildes z.B. einen großen Unterschied, ob es sich bei „Urin“ um einen vom Patienten selbst gewonnenen Mittelstrahlurin oder um eine Blasenspülzytologie handelt.
Weiterhin ist es wichtig, dass Sie die genaue Lokalisation der Entnahme und die punktierte Struktur angeben.
Bei der Beurteilung der Repräsentativität und der Befundauswertung z.B. im Rahmen eines Tumorstagings spielt es für die korrekte Befundinterpretation eine Rolle, ob Sie z.B. bei einer TBNA Lungengewebe oder einen Lymphknoten punktiert haben.
Hochinfektiöses Material wie bei Hepatitis- oder HIV-Infektion sollte zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als solches gekennzeichnet werden.