Zytologische Befundung

Neben einer zytologischen Klartext-Diagnose wenden wir eine für die nicht-gynäkologische Zytologie modifizierte Papanicolaou-Klassifikation an. Diese ermöglicht eine klare Zuordnung und Festlegung der Malignitätsvorstufen bzw. Malignität und stellt eine sinnvolle, für den Kliniker gut verständliche und akzeptierte Beurteilung dar.

Modifizierte Papanicolaou-Klassifikation (nach Atay)

Klassifikation Bedeutung
PAP 0 nicht repräsentatives Material
PAP I normales Zellbild
PAP II gutartige Veränderung (Entzündung, Metaplasie, gutartiger Tumor)
PAP III Zellproliferationen mit Atypien, bzw. unklarer Befund bei degenerativen oder iatrogenen Zellveränderungen, Tumore unklarer Dignität
PAP IIID Dysplasie (leichte, mäßige oder schwere*)
PAP IVb einzelne stark malignitätsverdächtige Zellen, Verdacht auf einen invasiven malignen Tumor
PAP V mehrere Tumorzellen oder Tumorverbände, sicherer maligner Tumor

* In der gynäkologischen Zytologie werden schwere Dysplasien und Carcinomata in situ in die Gruppe IV a eingestuft.

Interpretation von Malignitätsvorstufen und malignitätsverdächtigen Befunden