Zytologische Befundung
Neben einer zytologischen Klartext-Diagnose wenden wir eine für die nicht-gynäkologische Zytologie modifizierte Papanicolaou-Klassifikation an. Diese ermöglicht eine klare Zuordnung und Festlegung der Malignitätsvorstufen bzw. Malignität und stellt eine sinnvolle, für den Kliniker gut verständliche und akzeptierte Beurteilung dar.
Modifizierte Papanicolaou-Klassifikation (nach Atay)
Klassifikation | Bedeutung |
---|---|
PAP 0 | nicht repräsentatives Material |
PAP I | normales Zellbild |
PAP II | gutartige Veränderung (Entzündung, Metaplasie, gutartiger Tumor) |
PAP III | Zellproliferationen mit Atypien, bzw. unklarer Befund bei degenerativen oder iatrogenen Zellveränderungen, Tumore unklarer Dignität |
PAP IIID | Dysplasie (leichte, mäßige oder schwere*) |
PAP IVb | einzelne stark malignitätsverdächtige Zellen, Verdacht auf einen invasiven malignen Tumor |
PAP V | mehrere Tumorzellen oder Tumorverbände, sicherer maligner Tumor |
* In der gynäkologischen Zytologie werden schwere Dysplasien und Carcinomata in situ in die Gruppe IV a eingestuft.
Interpretation von Malignitätsvorstufen und malignitätsverdächtigen Befunden
Unklarer Befund mit atypischen Zellen oder ein Befund bei dem nicht mit letzter Sicherheit zwischen „maligne“ und „benigne“ unterschieden werden kann.
Oft handelt es sich um reaktive, atypische Zellproliferate im Rahmen einer Entzündungsreaktion, die sich nach Entzündungsbehandlung wieder zurückbilden. In diesen Fällen besteht kein Risiko für eine maligne Entartung. Bisweilen kann aber auch aufgrund starker Zelldegeneration bzw. Nekrose die Dignität der atypischen Zellen oder eines Tumor nicht sicher bestimmt werden oder es liegt eine Tumorrandreaktion mit atypischen Proliferaten vor.
Bei diesem Befund empfehlen wir eine kurzfristige Kontrolle, bei Vorliegen einer Entzündung möglichst nach erfolgreicher Entzündungsbehandlung.
Dysplasien gelten als potentielle Malignitätsvorstufen, allerdings können insbesondere leichte und mäßige Dysplasien auch spontan abheilen und verschwinden. Es besteht jedoch ein gewisses Risiko für eine Weiterentwicklung in einen invasiven Tumor; grundsätzlich steigt das Risiko für eine maligne Transformation mit dem Schweregrad (leichte – mäßige – schwere Dysplasie). Der Übergang von einer schweren Dysplasie in ein Carcinoma in situ ist fließend, sodass auch diese Befunde in dieser Gruppe vorkommen können.
Bei einem Befund in dieser Gruppe sollte eine Kontrolle nach 3 Monaten erfolgen.
Dringender Verdacht auf einen malignen, bereits invasiven Tumor, jedoch ist eine Festlegung z.B. wegen einer geringen Zelldichte oder des schlechten Erhaltungszustands des Materials nicht mit letzter Sicherheit möglich.
Zur endgültigen Sicherung, zur Differenzierung und Bestimmung der Histogenese des fraglichen malignen Tumors ist eine histologische Abklärung oder eine Wiederholung der Untersuchung notwendig.